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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches

Die nachfolgenden Bedingungen werden bei einer Bestellung vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Halteverbotszonen-Hannover (nachfolgend THL-Services genannt) und dem Kunden.

Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone

Die Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Sie kann bequem über unser Bestellformular oder formlos per E-Mail erfolgen.

Daten für die Beauftragung

Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben:
Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Hausnr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone.

Erfolgt die Auftragserteilung über eine formlose E-Mail und sollte darin die Angabe der Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00–18:00 Uhr, Breite min. 15 m.

Bestätigung eines Auftrages

THL-Services ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Erst nach Versendung der Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen.

Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden

Jede Halteverbotszone sollte 7 Werktage vor Gültigkeit bei THL-Services beantragt werden. Andernfalls schließt THL-Services eine Gewähr für die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.

Ausführung des Auftrages

Die Ausführung des Auftrages ist abgeschlossen, wenn die Halteverbotszone ordnungsgemäß eingerichtet ist und dem Kunden die Genehmigung und das Fahrzeugprotokoll vorliegen.

Preise und Rechnungsbetrag

Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer als Bruttoendbetrag inkl. gesetzlicher MwSt. Genehmigungen für Hubarbeitsbühnen und Autokräne sind zuzgl. gesetzlicher MwSt.

Nachberechnung

THL-Services ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach der Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z. B. bei engen Straßen oder mehereren Parkbuchten) aufgestellt werden muss oder sich eine Änderung der Gebühren nach Bestellung ergibt.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Anschließende Mahnungen werden nach 30 Tagen mit einer Bearbeitungsgebühr von 4,00 € berechnet. Rechnungen können per überweisung oder per Lastschrift bezahlt werden. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung werden gegebenenfalls anfallende Bankgebühren für Rücklastschriften, die durch den Kunden zu verantworten sind, zzgl. einer Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand von 10,00 € je Einzelfall zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer der Hauptforderung angerechnet.

Reklamation

Die Reklamation einer Halteverbotszone muss spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls ist eine Reklamation ausgeschlossen.

Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

Aufstellung der Halteverbotszone

Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Fall THL-Services. Sollte der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, z. B. aufgrund einer Baustelle, so kann THL-Services einen Ausweichort nutzen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es einer Benachrichtigung des Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung wird der Kunde informiert.

Beantragung der Genehmigung im Namen des Kunden/
Ablehnung der Genehmigung durch das Amt

THL-Services beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone auf Rechnung des Kunden. Die Beantragung der Halteverbotszone ist ein Service der Firma THL-Services, die gleichzeitig als Rechnungsempfänger / Gebührenschuldner gegenüber der zuständigen Behörde auftritt.

Haftungsausschluss bei Diebstahl oder unberechtigtem Verändern
einer Halteverbotszone

THL-Services haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigte Veränderung einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen oder verändert worden sein, muss der Kunde THL-Services umgehend informieren. Nach Arbeitsschluss unterliegt dem Auftraggeber die Kontrolle der Ausführung und Vollständigkeit der Beschilderung. Beschädigungen oder Verlust des Materials während der Mietdauer, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, muss Halteverbotszonen Hannover versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.

Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone

Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt, die Polizei zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ zu ermitteln und ihn dann ggf. bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, wird das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt.

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der KFZ-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Haltern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben), so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau, ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. THL-Services haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutznießer) beglichen werden und der Rechnungsbetrag kann nicht von THL-Services zurückverlangt werden.

Haftung

Die Haftung seitens THL-Services ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgelts bzw. eine Rückerstattung des Entgelts beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgelts obliegt THL-Services.

Sonstige Bedingungen

Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingungen tritt das deutsche Recht in Kraft.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hannover.

 

 

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